Waffensachkundelehrgänge:
Die Firma C.R.T. ist seit dem 22.09.05 berechtigt, staatlich anerkannte
Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen
und Munition durchzuführen. (§ 7 WaffG i.V.m. § 3
(2),(3),(4) AWaffV)
Diesbezügliche Veranstaltungen werden auch auf Anfrage durchgeführt.
Verteidigung mit Schusswaffen / Trainings
für Sportschützen:
Gemäß § 22
AWaffV werden Lehrgänge und / oder Schießübungen
in der Verteidigung mit Schusswaffen durchgeführt. Es werden
nur Personen zugelassen, welche die Voraussetzungen gem. §
23 AWaffV erfüllen.
Die Trainings für Sportschützen können von jedermann
welche die Voraussetzungen gem. §§ 4,5,6 und 7 WaffG erfüllen,
besucht werden.
Auf Nachfrage werde
ich weitere Trainings / Lehrgänge durchführen. |